Jetzt auch in Ihrer Apotheke vor Ort
Wussten Sie schon, dass Ihre Krankenkasse auch die Kosten der neuen Pharmazeutischen Dienstleistungen übernimmt?
Denn mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) haben Patient*innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V)
Dazu gehören
Anspruchsberechtigte: Patient*innen mit verordneten blutdrucksenkenden Präparaten ab 2 Wochen nach Therapiebeginn, Häufigkeit der Erbringung alle 12 Monate oder bei Änderung der Medikation ab 2 Wochen nach Therapieumstellung
Dreifachmessung des Blutdrucks
Mittelwertberechnung
Interpretation der gemessenen Werte durch Ampelschema
Anspruchsberechtigte : Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren mit Neuverordnung von Inhalierhilfen, Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren, die während der letzten 12 Monate keine Einweisung in das vorhandene Gerät durch Arztpraxis/Apotheke erhalten haben, Häufigkeit der Erbringung alle 12 Monate oder bei Wechsel der Inhalierhilfe
Praktische Demonstration der Inhalationstechnik durch Patient*in
Überprüfung der richtigen Anwendung sowie des Zustands des Gerätes, Vorbereitung der Inhalation, die Inhalation selbst sowie das Beenden, einzelne Schritte werden bei Bedarf wiederholt (geübt)
Anspruchsberechtigte: Versicherte in der ambulanten, häuslichen Versorgung, die aktuell mindestens 5 Arzneimittel in der Dauermedikation einnehmen/ anwenden
Strukturiertes Gespräch zur Datenerhebung und Datenerfassung
Prüfung auf arzneimittelbezogene Probleme (ABP)
Bei Bedarf Erarbeitung von Vorschlägen zur Lösung erkannter ABP mit Zustimmung/ Rücksprache Ihres Arztes/ Ihrer Ärztin
Erstellung bzw Aktualisierung Medikatiosplan
Sie interessieren sich für unsere Dienstleistungen? Sprechen Sie uns doch einfach bei Ihrem nächsten Besuch darauf an und vereinbaren Sie einen Termin, gerne auch telefonisch