Pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke

Jetzt auch in Ihrer Apotheke vor Ort

 

Wussten Sie schon, dass Ihre Krankenkasse auch die Kosten der neuen Pharmazeutischen Dienstleistungen übernimmt?

Denn mit der Verabschiedung des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) haben Patient*innen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen und die die Versorgung der Versicherten verbessern. Diese pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen insbesondere Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie (§129 Abs. 5e SGB V)

Dazu gehören

  • Standardisierte Risikoerfassung des hohen Blutdrucks

Anspruchsberechtigte: Patient*innen mit verordneten blutdrucksenkenden Präparaten ab 2 Wochen nach Therapiebeginn, Häufigkeit der Erbringung alle 12 Monate oder bei Änderung der Medikation ab 2 Wochen nach Therapieumstellung

Dreifachmessung des Blutdrucks

Mittelwertberechnung 

Interpretation der gemessenen Werte durch Ampelschema

  • Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

Anspruchsberechtigte : Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren mit Neuverordnung von Inhalierhilfen, Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren, die während der letzten 12 Monate  keine Einweisung in das vorhandene Gerät durch Arztpraxis/Apotheke erhalten haben, Häufigkeit der Erbringung alle 12 Monate oder bei Wechsel der Inhalierhilfe

Praktische Demonstration der Inhalationstechnik durch Patient*in

Überprüfung der richtigen Anwendung sowie des Zustands des Gerätes, Vorbereitung der Inhalation, die Inhalation selbst sowie das Beenden, einzelne Schritte werden bei Bedarf wiederholt (geübt) 

  • Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Anspruchsberechtigte: Versicherte in der ambulanten, häuslichen Versorgung,  die aktuell mindestens 5 Arzneimittel in der Dauermedikation einnehmen/ anwenden

Strukturiertes Gespräch zur Datenerhebung und Datenerfassung

Prüfung auf arzneimittelbezogene Probleme (ABP)

Bei Bedarf Erarbeitung von Vorschlägen zur Lösung erkannter ABP mit Zustimmung/ Rücksprache Ihres Arztes/ Ihrer Ärztin

Erstellung bzw Aktualisierung Medikatiosplan

 

 

Erweiterte Medikationsberatung
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Stand Juni 2023