ATHINA - Arzneimitteltherapiesicherheit
Apotheken überprüfen Arzneimittelmix - Neben- und Wechselwirkungen vermeiden
ATHINA steht für „Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken“.
Arzneimittel werden oft von verschiedenen Ärzten verordnet und dazu werden noch selbsterworbene Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel eingenommen. Die Apotheke kann Ihnen helfen, den Überblick über die gesamte Medikation nicht zu verlieren sowie Wechsel- und Nebenwirkungen zu vermeiden.
Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg bildet sogenannte ATHINA-Apotheker aus, die durch ihre spezielle Fortbildung eine Medikationsanalyse durchführen können.
Wir sind ATHINA-qualifiziert – und Sie in sicheren Händen
Mit Frau Morath in der Adler Apotheke in Wehr - Öflingen sowie Frau Schneider in der Apotheke am Wehrahof haben wir zwei zertifizierte Apothekerinnen, die diese Medikationsanalyse durchführen.
Diese Qualifizierung macht Sie und Ihre Medikation sicherer. Nutzen Sie die Möglichkeit einer umfassenden Medikationsanalyse durch Ihre Apotheke vor Ort – zu Ihrer Sicherheit.
Sie profitieren durch ein größeres Wohlbefinden und ein besseres Verständnis für Ihre Medikation. Eine Medikationsanalyse bedeutet für die Apotheke großen Aufwand. Der Patient bringt zunächst alle seine Arzneimittel in die Apotheke, sowohl die von Ärzten verordneten Arzneimittel als auch die in Apotheken oder Drogerien selbst erworbenen Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel. Die Präparate werden durch den Apotheker erfasst und die Medikation strukturiert analysiert. Es wird ein übersichtlicher Medikationsplan sowie Informationen zu den Arzneimitteln erstellt und mit dem Patienten bei einem zweiten Termin ausführlich besprochen. Der Apotheker macht Vorschläge, wie sich die Wirkung der Arzneimittel optimieren lässt und wie sich Nebenwirkungen vermeiden lassen. Er prüft, ob die Medikamente zueinander passen, ob Doppelverordnungen vorliegen, und bespricht mit Ihnen die richtige Einnahme und Anwendung.
Für die Durchführung einer umfangreichen Medikationsanalyse nach ATHINA wird eine Dienstleistungspauschale von 69 € erhoben. Dies entspricht den Vorgaben der Landesapothekerkammer.